Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse erhalten am 14. Februar 2025 gemeinsam mit der Halbjahresinformation die Bildungsempfehlung durch die Grundschulen.
I. Anmeldung auf postalischem Weg
Liegt eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium vor und Ihr Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Sachsen, melden Sie Ihr Kind auf dem Postweg an.
Wiprecht-Gymnasium Groitzsch
Am Gymnasium 1
04539 Groitzsch
Ein Einwurf in den Hausbriefkasten ist möglich.
Anmeldeschluss ist der 7. März 2025. Als Anmeldedatum gilt der Poststempel. Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt III). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus diesem Grund vor der Ausgabe der Bildungsempfehlung am 9. Februar 2024 keine Anmeldungen entgegennehmen.
Bitte achten Sie bei einer Anmeldung per Post oder über den Hausbriefkasten unbedingt auf die Angabe der E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular, so dass wir den Eingang der Anmeldeunterlagen bestätigen können.
Eine Eingangsbestätigung für nicht persönlich abgegebene Anmeldeunterlagen ergeht bis spätestens zum 17.03.2025.
Wir bitten Sie darum von Nachfragen zum Stand des Eingangs Ihrer Unterlagen vor diesem Zeitpunkt abzusehen.
II. Persönliche Anmeldung
Liegt keine Bildungsempfehlung für ein sächsisches Gymnasium vor, melden Sie Ihr Kind bitte während der unten genannten Sprechzeiten persönlich an.
Schülerinnen und Schüler, die keine sächsische Grundschule besuchen und somit keine Bildungsempfehlung für ein sächsisches Gymnasium erhalten (z.B. mit Wohnsitz in Thüringen), müssen persönlich angemeldet werden. Verwenden Sie in diesem Fall bitte die zwei von den sächsischen Grundschulen zur Verfügung gestellten Dokumente (Anmeldeformular, ggf. sonderpädagogischer Förderbedarf) auf unserer Homepage (siehe unten).
Zu folgenden Zeiten können die Anmeldungen vom 03.03.2025 bis 07.03.2025 persönlich entgegengenommen werden:
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 11:00 Uhr |
III. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.
1. Persönliche Dokumente
- Kopie der Geburtsurkunde
- Nachweis Masernschutzimpfung (nur bei Schülerinnen und Schülern von Grundschulen in freier Trägerschaft notwendig)
- gegebenenfalls medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
- gegebenenfalls Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
2. Dokumente von der Grundschule zur Verfügung gestellt
- Bildungsempfehlung im Original
- Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4 und des Endjahreszeugnisses Klasse 3
- Anmeldeformular ( Anmeldeformular)
Hinweise:
Das Formular muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Im Fall des alleinigen Sorgerechts ist der Nachweis darüber erforderlich.
Die Angabe der Mailadresse ist für die Versendung einer Eingangsbestätigung erforderlich. - Hinweise und Angaben für Schüler:innen mit festgestellter LRS ( LRS)
- Hinweise und Angaben für Schüler:innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf ( Förderbedarf)
3. Dokumente vom Wiprecht-Gymnasium zur Verfügung gestellt
- unverbindliche Vorabfrage zur Wahl der zweiten Fremdsprache ( Abfrage Fremdsprache)
- Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten ( Datenschutz)
Hinweis: Dieses Dokument ist für Ihre Unterlagen bestimmt. (Kein Rücklauf an das Wiprecht-Gymnasium)
IV. Aufnahmekriterien
Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG nachstehende Aufnahmekriterien festgelegt. Sollten sich mit ihrem Erstwunsch mehr Schülerinnen und Schüler anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler wie folgt berücksichtigt:
- Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers
- Besuch unserer Schule eines Geschwisterkindes zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns
- einfacher Schulweg mit mehr als 60 Minuten bei Ablehnung an unserer Schule (unzumutbarer Schulweg)
- nachgewiesener Integrationsstatus zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme
V. Hinweise zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium
Liegt für Ihr Kind eine Bildungsempfehlung für die Oberschule vor und Sie wünschen dennoch die Beschulung Ihres Kindes an unserem Gymnasium, stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes am Wiprecht-Gymnasium. Die Teilnahme an der Leistungserhebung sowie an dem Beratungsgespräch ist verpflichtend. Der Termin für das inviduelle Beratungsgespräch wird Ihnen bei der persönlichen Anmeldung im Sekretariat des Wiprecht-Gymnasiums mitgeteilt.
Zeitplan
11.03.2025 09:30 Uhr | Leistungserhebung am Gymnasium (vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde), Dauer: 60 Minuten (+ 10 Minuten Einlesezeit) |
19.03.2025 | Nachtermin Leistungserhebung |
11.03. – 20.03.2025 | individuelle Beratungsgespräche |
10.04.2025 | bei Anmeldewunsch am Gymnasium trotz Bildungsempfehlung für die Oberschule: Rückmeldetermin nach dem Beratungsgespräch zur Anmeldung des Kindes am Wiprecht-Gymnasium oder an der gewünschten Oberschule durch die Personensorgeberechtigten |
16.05.2025 | Eltern erhalten einen Bescheid über die Aufnahme |