Vorsitzende des Elternrates: Frau Anke Despang

Stellvertretender Vorsitzender: Frau Sindy Glauche

Sie erreichen uns unter der Mail-Adresse: 1vorsitzende-elternrat@wipgym.lernsax.de

Mitglieder der Schulkonferenz: Frau Despang, Frau Glauche, Frau Rentzsch, Frau Jagiella

Stellvertretende Mitglieder der Schulkonferenz: Fr. Kalwach, Fr. Schulze, Fr. Deubel

Aktivitäten des Elternrates: 2. Elternratssitzung im Schuljahr 2024/2025 am 07.01.2025 um 18:30 Uhr in der Aula

wichtige Informationen finden Sie auf:

www.revosax.sachsen.de
www.ker-landkreis-leipzig.de (Seite noch im Aufbau)

Eltern gestalten Schule mit …

Mitwirkung als Eltern

Wir als Eltern haben das Recht und die Aufgabe, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken. Wir haben dafür zu sorgen, dass unsere Kinder der Schulpflicht nachkommen und sie mit den notwendigen Lernmitteln ausgestattet sind. Wir sind verpflichtet, über gesundheitliche oder sonstige Belange, die den Schulbetrieb beeinflussen könnten, Auskunft zu erteilen. Wir sind für die Elternarbeit an der Schule selbst verantwortlich. Wir wissen, was gut für unsere Kinder ist. Mit diesem Wissen können wir das Band der Schulgemeinschaft stärken, einen wertvollen Beitrag bei schulischen Entwicklungsprozessen leisten und unseren Kindern ein Vorbild für demokratische Beteiligung geben.

Mitwirkung als Elternvertreter

Alle Eltern einer Klasse wählen einen Klassenelternvertreter sowie dessen Stellvertretung. Beide Ämter vertreten die Interessen der Eltern ihrer Klasse gegenüber dem Klassenlehrer und den Fachlehrern. Wer zum Elternvertreter gewählt wird, übernimmt ein Ehrenamt, welches mit Rechten und Pflichten verbunden ist (§§ 45ff Schulgesetz, §§ 12ff Elternmitwirkungsverordnung Schulkonferenzverordnung). Grundsätzlich sind alle Elternvertreter (unabhängig vom übernommenen Amt) nur der Elternschaft sowie zur Verschwiegenheit über ihre Amtszeit hinaus verpflichtet. Sie sind frei von Weisungen durch Schule, Schulaufsichtsbehörden oder sonstigen Behörden.

Mitwirkung als Mitglied des Elternrates

Alle Klassenelternsprecher einer Schule bilden den Elternrat. Sie – als Elternvertreter ihrer Klasse – sind somit automatisch Mitglied des Elternrates. Der Elternrat vertritt die Interessen aller Eltern an der Schule und unterstützt die Elternarbeit in den einzelnen Klassen. Das Gremium wählt aus seiner Mitte den Vorstand, bestehend aus Elternratsvorsitz, stv. Elternratsvorsitz, 2 Mitgliedern der Schulkonferenz, 2 stv. Mitgliedern der Schulkonferenz. Vor den Beschlüssen der Lehrerkonferenzen ist dem Elternrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Mitwirkung als Mitglied des Kreiselternrates

Die Mitglieder des Kreiselternrates sind der (stv.) Vorsitz des Elternrates oder wurden vom Elternrat als Vertretung des Vorsitzenden in den Kreiselternrat gewählt. Der Kreiselternrat vertritt die Interessen der Eltern aller Schulen gegenüber der Sächsischen Bildungsagentur und dem Schulverwaltungsamt. Ferner hat er sowohl eine beratende als auch unterstützende Funktion der Elternratsarbeit in den Schulen, ohne selbst aktiv zu werden.

Mitwirkung als Mitglied der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste und wichtigste Mitbestimmungsorgan an der Schule. Der Vorstand des Elternrates vertritt dabei die Anliegen der Eltern und nimmt ihre Mitwirkungsrechte wahr. Der Elternratsvorsitzende ist zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden der Schulkonferenz. Neben dem Vorsitzenden bzw. den gewählten Eltern gehören der Schulkonferenz zusätzlich 4 Schüler des Schülerrates und 4 in der Lehrerkonferenz gewählte Lehrer und 4 Vertreter des Schulträgers an.